Einer der häufigsten Gründe für die Beauftragung eines Fachanwaltes für Erbrecht ist die Durchsetzung oder die Abwehr von Pflichtteilansprüchen.
Das Pflichtteilsrecht sichert den nächsten Angehörigen einen Anteil am Nachlass des verstorbenen Erblassers, wenn dieser sie durch eine letztwillige Verfügung enterbt hat. Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist jedoch eng begrenzt. Hierzu zählen lediglich die Abkömmlinge des Erblassers und der Ehegatte. Sollte der Erblasser keine Abkömmlinge haben, so sind auch dessen Eltern pflichtteilsberechtigt.
Der Pflichtteilsanspruch gliedert sich in mehrere Stufen. So hat der Pflichtteilsberechtigte zunächst einen Auskunftsanspruch gegen den oder die Erben, wobei über den Bestand des Nachlasses (Aktiv- und Passivvermögen) mittels eines sogenannten Nachlassverzeichnisses Auskunft erteilt werden muss. Sollten sich im Nachlass Gegenstände befinden, deren Wert für den Pflichtteilsberechtigten nicht einfach zu bestimmen ist, kann dieser verlangen, dass der Wert ermittelt wird. Das klassische Beispiel ist hierbei das Verkehrswertgutachten über eine zum Nachlass gehörende Immobilie. Die Kosten der Wertermittlung sind vom Nachlassvermögen zu begleichen.
Ist es dem Pflichtteilsberechtigten nach erteilter Auskunft und ggf. Wertermittlung sodann möglich, das Nachlassvermögen zu beziffern, kann er seinen Zahlungsanspruch geltend machen. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass der Pflichtteilsanspruch ein rein schuldrechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Geldzahlung ist. Selbstverständlich können sich die Parteien aber auch einvernehmlich anders einigen.
Sollte der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen Vermögenswerte auf Dritte übertragen haben, so steht dem Pflichtteilsberechtigten unter Umständen ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.
Hier gilt es für den Rechtsanwalt entweder den Erblasser zu Lebzeiten dahingehend zu beraten, die Vermögensübertragung so zu gestaltet, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche möglichst reduziert werden und so den in Anspruch genommenen Erben in eine gute Verhandlungsposition gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten zu verhelfen, oder aber für den Pflichtteilsberechtigten die „Schwachstellen“ dieser Übertragungen zu finden, um so den Zahlungsanspruch zu erhöhen.