Wenn ein deutscher Erblasser Vermögen oder Immobilien im Ausland besitzt, seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte oder im Ausland ein Testament errichtete bzw. eine Rechtswahl in einem Testament getroffen hat, stellt sich die Frage, welches Erbrecht welchen Landes Anwendung findet.
Gleiches gilt, wenn ein ausländischer Erblasser Vermögen oder Immobilien in Deutschland besitzt, seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte oder ein Testament in Deutschland errichtete.
Bei all diesen Konstellationen ist zu prüfen, ob nun das deutsche oder aber das ausländische Erbrecht Anwendung findet. Dies wird in der europäischen Erbrechtsverordnung geregelt wobei darauf abgestellt wird, wo der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Zudem kann jeder Erblasser in einem Testament eine Rechtswahl darüber treffen, welches Erbrecht nun auf seinen Nachlass angewendet werden soll.
Gerne stehe ich Ihnen auch bei Fragen des grenzüberschreitenden Erbrechts zur Verfügung.