
Ein Testament bietet eine einfache und rechtssichere Möglichkeit der Nachlassgestaltung, um die gesetzliche Erbfolge auszuschließen. Dies kann sowohl in Form eines Einzeltestamentes als auch im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testamentes unter Ehegatten erfolgen. Der inhaltlichen Gestaltung sind hierbei kaum Grenzen gesetzt. Gerne berate ich Sie hierzu und verfasse eine rechtssichere Ausformulierung.