Ein Testament bietet eine einfache und rechtssichere Möglichkeit der Nachlassgestaltung, um die gesetzliche Erbfolge auszuschließen. Dies kann sowohl in Form eines Einzeltestamentes als auch im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testamentes unter Ehegatten erfolgen. Der inhaltlichen Gestaltung sind hierbei kaum Grenzen gesetzt. Gerne berate ich Sie hierzu und verfasse eine rechtssichere Ausformulierung.
Seit vielen Jahren bin ich nahezu ausschließlich im Erbrecht tätig und kann Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht dazu verhelfen, das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Bei allen juristischen Möglichkeiten stehen für mich aber stets die persönlichen und einzelfallbezogenen Bedürfnisse des Mandanten im Vordergrund. Denn nicht immer rechtfertigt das Ergebnis einen langen und kräftezehrenden Rechtsstreit. Sollten wir jedoch gemeinsam zu dem Entschluss kommen, dass der Rechtsweg beschritten werden soll, so vertrete ich Ihre Interessen auch konsequent durch die gerichtlichen Instanzen.
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Ich freue mich darauf, Sie als Mandanten begrüßen zu dürfen.
Ihr Rechtsanwalt Thorsten Müller
Fachanwalt für Erbrecht